Härtefallregelung für Mittellose, Geringverdiener & Studenten

Was ist die Härtefallregelung?

Sozial nicht so gut gestellte Patienten erhalten unabhängig vom Bonusheft einen 100 % Bonus. Das bedeutet den doppelten Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz. Ob ein Härtefall vorliegt hängt vor allem von der Höhe des monatlichen Einkommens ab und muss vor der Beantragung des Zahnersatzes geklärt werden.

Die Krankenkassen verlangen immer einen Nachweis über die finanzielle Situation des Versicherten.

Diese Personengruppen können die Härtefall-Regelung beim Zahnersatz in Anspruch nehmen:

  • Versicherungsnehmer, deren Bruttoeinkommen unter 1.134 Euro liegt
  • Versicherungsnehmer, die mit einem Angehörigen zusammenleben und weniger als 1.559,25 Euro brutto pro Monat einnehmen
  • Hartz-IV-Empfänger
  • Empfänger der Grundsicherung im Alter
  • Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • gesetzlich Versicherte, die in einem Heim leben, dessen Kosten von einem sozialen Träger übernommen werden
  • Sozialhilfeempfänger
  • BAföG-Empfänger

Genügt bei einem Härtefall der 100 % Bonus nicht, um die tatsächlichen Kosten für den Zahnersatz zu bezahlen, so sind die Krankenkassen verpflichtet, auch die Kosten zu übernehmen, die den doppelten Festzuschuss überschreiten. Das gilt allerdings nur im Rahmen einer Regelversorgung (das heißt eine Grundversorgung). Sofern eine Versorgung erwünscht ist, die über die Regelversorgung hinausgeht, zahlen die Krankenkassen die zusätzlichen Kosten nicht.

Gleitende Härtefallregelung

Wenn Ihr persönliches Bruttoeinkommen die Einkommensgrenzen nicht wesentlich überschreitet, können Sie auch in Genuss der Härtefallregelung kommen. Dafür besteht folgende gesetzliche Sonderregelung: Der vom Patienten selbst zu tragende Eigenanteil darf maximal in Höhe der 3-fachen Summe der Überschreitungen liegen.

Beispiel:

Ein alleinstehender Versicherter hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 1.250 Euro. Die Regelversorgung für den benötigten Zahnersatz beträgt 800 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst den Zahnersatz somit mit 400 Euro.

Die Härtefallgrenze für Singles liegt bei 1.162 Euro.

Die zumutbare Belastung wird dann wie folgt berechnet:

(1.250 Euro – 1.162 Euro) x 3 = 264 Euro

Die tatsächliche Belastung wird mit 400 Euro angesetzt.

Somit übersteigt die tatsächliche Belastung von 400 Euro die zumutbare Belastung um 136 Euro.

Deshalb erhöht die gesetzliche Krankenkasse ihren Zuschuss um 136 Euro auf insgesamt 536 Euro.

BERLIN SMILE ZAHNZENTRUM

Ihr Zahnarzt in Berlin Mitte direkt in der Europacity

Nach oben scrollen