Das elektronische Zahnbonusheft

Bonusheft

Seit über 30 Jahren nutzen gesetzlich Krankenversicherte das Bonusheft, um ihre regelmäßigen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nachzuweisen. Doch mit dem digitalen Wandel geht auch hier eine Neuerung einher: Seit dem 1. Januar 2022 ist das elektronische Zahnbonusheft (eZahnbonusheft) Teil der elektronischen Patientenakte (ePA).

Diese digitale Alternative bringt zahlreiche Vorteile sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für Zahnarztpraxen.

Was ist das elektronische Zahnbonusheft?

Das eZahnbonusheft ist eine digitale Version des klassischen papiergebundenen Bonushefts. Es wird in der ePA gespeichert und kann dort strukturiert und für den Bonusanspruch gültig verwaltet werden. Da es sich um eine freiwillige Anwendung handelt, liegt es an den Versicherten, das digitale Bonusheft zu nutzen. Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie ihr Praxispersonal sollten ihre Patientinnen und Patienten daher gezielt auf diese Möglichkeit hinweisen und sie entsprechend beraten.

Die Vorteile des digitalen Bonushefts auf einen Blick

  • Kein Papierchaos mehr: Versicherte müssen kein physisches Dokument mehr mit sich führen.
  • Kein Risiko des Verlusts: Das Bonusheft kann nicht verlegt oder vergessen werden.
  • Automatische Übertragung der Bonuseinträge: Praxen können die Einträge direkt in ihr Praxisverwaltungssystem („PVS“) übernehmen.
  • Jederzeit aktuelle Daten: Sowohl Praxen als auch Versicherte haben stets Zugriff auf die neuesten Einträge.
  • Sichere Speicherung: Die Daten werden auf den sicheren Servern der Telematikinfrastruktur (TI) in Deutschland gespeichert.
  • Keine Nachtragungen mehr notwendig: Bonuseinträge erfolgen direkt und müssen nicht nachträglich ergänzt werden.
  • Erinnerungsfunktion: Versicherte werden automatisch daran erinnert, ihre Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen, um den Bonusanspruch nicht zu verlieren.
  • Führung durch Dritte möglich: Eltern können das Bonusheft ihrer Kinder verwalten, ebenso können pflegende Angehörige für Pflegebedürftige die Verwaltung übernehmen.

Digitalisierung ohne Bürokratie

Die Bonuseinträge werden mit dem sogenannten „elektronischen Praxisstempel“ signiert, der Teil des elektronischen Praxisausweises (SMC-B) ist. Dabei entfällt die Notwendigkeit einer PIN-Eingabe oder eines Heilberufsausweises (HBA). Das erleichtert die Nutzung und spart Zeit.

Kein Zwang, aber eine sinnvolle Alternative

Das papiergebundene Zahnbonusheft behält weiterhin seine Gültigkeit und kann wie gewohnt genutzt werden. Um doppelte Einträge zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, bestehende Papier-Einträge einfach im eZahnbonusheft zu übernehmen. Dies erleichtert den Wechsel zur digitalen Variante.

Fazit: Mehr Komfort und Sicherheit

Das elektronische Zahnbonusheft bringt zahlreiche Vorteile mit sich: weniger Papier, mehr Sicherheit und eine erleichterte Verwaltung. Es lohnt sich also, auf diese digitale Innovation umzusteigen.

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